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Bischof von Holle reformierte Lehranstalt

1578 wurde die Domschule beurkundet

Nach der im Stift Verden 1567 begonnenen und mit dem ersten evangelischen Gottesdienst am 10. Oktober 1568 vollendeten Einführung der Reformation durch Bischof Eberhard von Holle konnte auch an eine Um- beziehungsweise Neubildung von Schulen gedacht werden, wie sie Martin Luther 1524 in seiner Schrift: "An die Bürgermeysters und radherrn allerley Staedte ynn Deutschen Lande" gefordert hatte. Die Fundierung der Domschule 1578 stellte den krönenden Abschluss von Eberhards Verdiensten um die Reformation dar. Wegen des Widerstandes des teils noch katholischen Domkapitels dauerte es einige Jahre, bis er sein Ziel erreicht hatte. Dabei ging es seitens seiner Widersacher hauptsächlich um den Erhalt einer kleinen Schule am Dom. Dr. Walter Schäfer, ehemaliger Superintendent in Verden, schreibt dazu:

"Der damalige Scholaster Dietrich von Dincklage machte Schwierigkeiten, der Rector der Schule widersetzte sich, die Chorschüler waren nur schwer an ihre neue liturgische Aufgabe zu gewöhnen, das Kapitel machte geltend, dass die Schule keine Erweiterung vertrüge und auf eine Lehrstelle beschränkt bleiben müsse. So dauerte es elf Jahre, bis Eberhard zum Ziele kam und am 29. März 1578 die Fundationsurkunde unterzeichnet. Inzwischen hatte er nach einer Regelung gesucht, die das Kapitelstatut respektiert, dem neuen Lebensgefühle der Bürgerschaft Rechnung trug und die reformatorische Absicht verwirklichte. Er spannte die verschiedenen Interessen zusammen, sodass die Schule schließlich weder Bischofsschule noch Domschule noch Ratsschule ist, sondern gemeinsam getragen und verantwortet wird."

350 Jahre nach der Niederschrift dieser Schulordnung, also 1928, danach 1953 und nochmals 1978 ist die Urkunde in den verschiedenen Festschriften gewürdigt worden.

Mit diesem Siegel wurde die Urkunde rechtsgültig.

Mit diesem Siegel wurde die Urkunde rechtsgültig.

Jürgen Siemers