Übersicht: Navigation | Inhalt

Satzung

Schulverein des Domgymnasiums zu Verden e.V.

§ 1

Der Verein führt den Namen „Schulverein des Domgymnasiums zu Verden“ mit dem Zusatz e.V. nach der Eintragung in das Vereinsregister. Der Verein hat seinen Sitz in Verden, Grüne Straße 32.

§ 2

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler durch die Unterstützung des Domgymnasiums zu Verden.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3

Mitglied des Vereins kann mit Zustimmung des Vorstandes jede natürliche oder juristische Person werden.

Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen.

Der Austritt kann nur zum Ende des Geschäftsjahres durch schriftliche Austrittserklärung bis zum 31.10. d. J. gegenüber dem Vorstand erfolgen.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Der Ausschluss eines Mitglieds erfolgt durch den Vorstand, wenn das Mitglied gegen seine satzungsgemäßen Verpflichtungen verstößt, insbesondere mit seinen Beiträgen mehr als drei Jahre in Verzug gerät.

§ 4

Jedes Mitglied hat die Pflicht, den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beitrag zu entrichten und dafür einzutreten, dass der Verein ausschließlich satzungsgemäße Zwecke erfüllt.

§ 5

Organe des Vereins sind: Mitgliederversammlung und Vorstand.

§ 6

Der Vorstand des Vereins besteht aus einem 1. Vorsitzenden und zwei Stellvertretern, von denen einer die Aufgabe des Schriftführers und der andere die Aufgabe des Kassenführers übernimmt. Er bildet den Vorstand i. S. von § 26 BGB.

Der Verein wird von je zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.

Der Vorstand ist verpflichtet die Geschäfte des Vereins ordnungsgemäß zu führen und insbesondere die Einhaltung der satzungsmäßigen Zwecke zu überwachen.

Der Vorstand, jedes Vorstandsmitglied einzeln, wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Er bleibt bei Ablauf seiner Amtszeit solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt oder der Verein aufgelöst wird.

§ 7

Der Vorstand beschließt mit Mehrheit über die Verwendung derjenigen Gelder, die nicht für die Geschäftsführung verwendet worden sind oder benötigt werden.

Der Vorstand hat die Schulleitung, die Schülervertretung und den Schulelternrat des Domgymnasiums aufzufordern, Vorschläge für die Mittelvergabe einzureichen.

Die Vereinsmittel sind nicht für die Zwecke zu verwenden, zu deren Erfüllung der Schulträger ohnehin kraft Gesetzes verpflichtet ist.

§ 8

Es soll in jedem Jahr eine Mitgliederversammlung stattfinden. Außerdem wird eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn der Vorstand es für erforderlich hält oder wenn die Einberufung von mindestens sieben Mitgliedern unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.

Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand schriftlich zwei Wochen vor der Versammlung unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens sieben Mitglieder erschienen sind.

Die Mitgliederversammlung nimmt den Rechenschaftsbericht des Vorstandes entgegen und entlastet bei Billigung desselben den Vorstand.

Die Mitgliederversammlung wählt:

den Vorstand,

einen oder mehrere Kassenprüfer.

Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst.

Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder. Beschlüsse über die Auflösung bedürfen der Zustimmung von 4/5 der anwesenden Mitglieder.

§ 9

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Schulträger des Domgymnasiums, der es ausschließlich für die Förderung von satzungsgemäßen Zwecken zugunsten des Domgymnasiums zu verwenden hat.

Verden, den 03.10.1989